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Informationen & Hausregeln

1. Allgemeine Informationen zur Kinderkrippe
Trägerin/ stellv. Leitung: Ines Föhringer
Leitung: Anja Lauser


1.1 Unsere Sprechzeiten
Trägerin und Leitung: Nach Vereinbarung
Päd. Fachkräfte: Während der Bring- und Abholzeiten und nach Vereinbarung

 

1.2 Schließzeiten
28 - 30 Arbeitstage (i.d.R. Ostern, Pfingsten, August und Weihnachten)
2-3 Weiterbildungstage
1 Planungstag

 

1.3 Unser Haus
Aktuell betreuen sechs pädagogische Fachkräfte, vier pädagogische Ergänzungskräfte, zwei Assistenzkräfte, eine Hilfskraft und zwei PraktikantInnen 46 Kinder im Alter von 8 Monaten bis 3 Jahren in vier Gruppen.


1.4 Vormerkung für einen Krippen- Platz
Alle Kita-Plätze im Stadtgebiet Moosburg werden seit dem Betreuungsjahr 2024/2025 einheitlich über das Portal „little bird“ vergeben. Der Link ist auf der Homepage der Stadt Moosburg zu finden.


 

2. Unsere gute Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern
Sie haben sich dazu entschlossen, Ihr Kind von uns betreuen zu lassen. Da uns eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen sehr wichtig ist, haben wir einige Punkte aufgeführt, welche uns besonders wichtig sind.
Damit unsere Kinder und Sie als Eltern immer wissen, von wem die Rede ist, ist es bei uns üblich und ausdrücklich gewünscht, das Personal mit dem Vornamen anzusprechen.


2.1 Sichere Erreichbarkeit
Bitte achten Sie darauf, dass wir immer Ihre aktuelle private und dienstliche Telefonnummer haben. Nur so sind Sie im Notfall schnell erreichbar.


2.2 Ständiger Austausch zwischen Ihnen und uns

Erstgespräch
Elternabend zu Beginn des Krippenjahres mit Elternbeiratswahl
Mindestens ein Entwicklungsgespräch pro Jahr
Tägliche Tür- und Angelgespräche
Jährliches Elterncafe
Gemeinsames Feiern von Festen
Gruppenemails

 

2.3 Laufende allgemeine Informationen
In beiden Häusern haben wir im Eingangsbereich eine Informationswand erstellt. Hier hängen wichtige organisatorische Informationen oder aktuelle Krankheiten aus. Des Weiteren erhalten Sie alle notwendigen Informationen auch per E-Mail.

 

2.4 Erkrankung des Kindes
Bitte nehmen Sie Erkrankungen Ihres Kindes ernst. Schicken Sie nur gesunde Kinder zu uns in die Einrichtung, denn nur ein fittes Kind kann am Krippenalltag teilnehmen. Ist Ihr Kind krank, kann es weitere Kinder oder unser pädagogisches Personal anstecken. Dies möchten wir gemeinsam vermeiden.
Mit Ihrem Vertrag haben Sie bereits das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs.5 S2 Infektionsgesetz“ erhalten.
Hier für uns das Wichtigste:

 

• Kinder mit übertragbaren Krankheiten dürfen die Einrichtung nicht besuchen.

 

• Hat Ihr Kind erhöhte Temperatur oder Fieber ist davon auszugehen, dass es krank ist. Bei erhöhter Temperatur (bis 38,4°) muss Ihr Kind mindestens 24 Stunden fieberfrei sein, bevor es wieder unsere Einrichtung besuchen darf. Ab einer Temperatur von 38,5°wird Fieber definiert. Ab dieser Temperatur muss Ihr Kind 48 Stunden fieberfrei sein bis es wieder von uns betreut werden darf.

 

• DurchfallerkrBeiankungen oder Erbrechen muss Ihr Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor es wieder betreut werden darf.

 

• Erkrankt ein Kind während des Aufenthalts in der Krippe sind die Betreuer verpflichtet, die Eltern umgehend zu informieren. Die Entscheidung, ob ein Kind wegen Krankheitssymptomen aus der Krippe abgeholt werden muss, bleibt dem Personal vorbehalten. Die Eltern verpflichten sich, Ihr erkranktes Kind zeitnah abzuholen oder jemanden zu organisieren, der das Kind abholen kann.

 

• In der Krippe werden grundsätzlich keinerlei Medikamente verabreicht. Ausnahmen erfolgen nur, wenn das Kind an einer chronischen Erkrankung leidet und das Personal auch in der Lage ist, diese zu verabreichen.

 

2.5 Grundausstattung vor Ort
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind saisonal die passende Kleidung in der Krippe hat und überprüfen Sie regelmäßig die Vollständigkeit. Nur wenn Ihr Kind alle Sachen bei uns hat kann der Krippenalltag reibungslos funktionieren.


Geschlossene Hausschuhe und Straßenschuhe, möglichst mit Klettverschluss, um den Kindern das Selbstständig werden zu erleichtern
Gummistiefel und Matschhose
Wechselwäsche und Beutel für Schmutzwäsche
Windeln, Feuchttücher und Creme
Schnuller, Kuscheltier oder Schlaftuch
Bettwäsche oder Schlafsack
Im Sommer: Sonnenhut, Sonnencreme, Mückenspray
Im Winter: Schneeanzug oder Skihose, Handschuhe, Mütze

Bitte alle Sachen beschriften!
Achten Sie bei der Auswahl der Kleidung, dass Ihr Kind, je älter es wird, das Bedürfnis nach Selbstständigkeit hat. Für Kinder, die zur Toilette gehen, ist ein Body eher unpraktisch, weil sie damit immer auf die Hilfe der Erzieherin angewiesen sind. Enge Hosen und Shirts erschweren den Kindern ebenfalls das eigenständige An-, und Ausziehen.

 

 

3. Das Bringen und Abholen Ihres Kindes


3.1 Abwesenheit
Bitte entschuldigen Sie ihr Kind im Krankheitsfall und bei sonstiger Abwesenheit bis spätestens 8:30 Uhr telefonisch, per WhatsApp oder per Email. Über Ihre Urlaubstermine informieren Sie bitte im Vorfeld Ihre pädagogischen Kräfte in der Gruppe .

 

3.2 Übergabe
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Kind erst zur gebuchten Zeit der Mitarbeiterin übergeben, da Personaldieplanung auf die Buchungszeit aller Kinder abgestimmt ist.
3.3 Betreten der Gruppenräume
Das Betreten der Gruppenräume durch die Eltern bringt erfahrungsgemäß recht viel Unruhe in den Gruppenalltag. Deshalb bitten wir Sie, die Gruppenräume nur dann zu betreten, wenn die Situation dies zulässt.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie den Elterncafe - Nachmittag, der in den einzelnen Gruppen stattfindet, nutzen, um unseren Krippenalltag mitzuerleben.
Gerne können mit dem Gruppenpersonal Hospitationen vereinbart werden.

 

3.4 Überblick der Zeiten
Bringzeit 7:00 Uhr bis 8:15 Uhr
Von 07:00 Uhr bis 07:30 Uhr werden alle Kinder in der Frühdienstgruppe angenommen. Um 07:30 Uhr gehen die Kinder in ihre jeweilige Gruppe und können ab dann dort abgegeben werden. Wir starten den Tag um 08:30 Uhr mit einem gemeinsamen Frühstück.
In Absprache mit dem Betreuungspersonal dürfen Kinder wegen eines Arztbesuches/Vorsorgetermins auch später, bis maximal 10:00 Uhr, gebracht werden. Nach 10.00 Uhr nehmen wir keine Kinder mehr an.

Erste Abholzeit 11:45 Uhr bis 12:00 Uhr
Da sich unsere Kinder um diese Uhrzeit bereits auf die Mittagsruhe vorbereiten, bitten wir Sie sich ruhig im Gebäude zu verhalten.

 

Mittagsruhe 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Alle unsere Krippenkinder benötigen die Mittagsruhe, um sich vom turbulenten Vormittag zu erholen. Das Schlaf- und Ruhebedürfnis der Kinder wird von uns respektiert und geschützt. Deshalb wecken wir weder unsere Kinder auf, noch halten wir sie wach. Da alle Kinder ein individuelles Schlafbedürfnis haben, dürfen Kinder, die nicht schlafen möchten, ein Buch ansehen oder eine Geschichte hören.

 

Zweite Abholzeit ab 14:00 Uhr
Ab 14:00 Uhr können Sie Ihr Kind zur gebuchten Zeit abholen. Bitte achten Sie auf die Einhaltung Ihrer Buchungszeit, denn eine Verspätung Ihrerseits, führt zu einem verspäteten Dienstschluss des Mitarbeiters, da dieser aus Sicherheitsgründen länger in der Gruppe bleiben müssen.
Wird die gebuchte Zeit überzogen wird für jede angefangene halbe Stunde ein Betrag von 25 Euro fällig.

 

Es besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung, wenn die Buchungszeit nicht voll genutzt wird. Ebenso ist es nicht möglich, nicht genutzte Buchungszeiten mit Überziehung der Buchungszeit zu verrechnen. Bei mehrmaligen Verstößen hinsichtlich der Buchungszeit, sehen wir uns gezwungen den Vertrag zu lösen.

 

 

4. Verpflegung und Betreuungsgebühr

 

4.1 Verpflegungspauschale
Das Frühstück und die Nachmittagsbrotzeit werden von Ihnen selbst in Boxen mitgebracht. Bitte achten Sie darauf, dass diese immer beschriftet sind. Das Mittagessen wird von Ascher Catering aus Oberding, Schwaig täglich frisch geliefert. Gerne können Sie sich auf der Homepage www.ascher-catering.de über Speisepläne, Referenzen und deren Partnerinformieren.


Eine Rückerstattung der Essenspauschale ist nur machbar, wenn ein Kind wegen Krankheit länger als drei Wochen die Krippe nicht besuchen kann. Es ist allerdings möglich, während der Abwesenheit, das Mittagessen zwischen 11:00 Uhr und 11:30 Uhr abzuholen. Eine Abmeldung des Mittagessens (z.B. bei Urlaub – ausgeschlossen im August) kann ab zwei Wochen Abwesenheit erfolgen. Dies muss bis spätestens am 15. des Vormonats schriftlich bei der Trägerin oder Leitung gemeldet werden.

 

Wir nehmen Rücksicht auf Unverträglichkeiten und religionsbedingte Aspekte. Das monatliche Verpflegungsgeld beträgt für Krippenkinder 80 Euro. Der Betrag ist auf 12 Monate gerechnet.

 

4.2 Betreuungsgebühr
Die Betreuungsgebühr ist gestaffelt und richtet sich nach den wöchentlich gebuchten Betreuungszeiten. Bei der Erstaufnahme wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 10 Euro mit der ersten Monatsgebühr erhoben.


Eine Herabsetzung der Buchungszeit ist frühestens 6 Monate nach der Aufnahme möglich. Eine Änderung der Buchungszeit ist nur einmal jährlich möglich. Bei jeder beantragten Veränderung der Buchungszeit wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 10 Euro berechnet.


Krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten sowie Schließzeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr bleiben unberücksichtigt. Streikbedingte Schließungen der Einrichtung zählen nicht zu diesen Schließzeiten. Eine jährliche Anpassung der Betreuungsgebühr sowie der Verpflegungspauschale in Höhe der Inflation und des Tarifvertrages bleibt dem Träger vorbehalten. Die Gebühr wird monatlich fällig.


Buchungszeiten Gebühr seit September 2025
20 - 25 Stunden 315,00 €
25 - 30 Stunden 372,00 €
30 - 35 Stunden 422,00 €
35 - 40 Stunden 456,00 €
40 - 45 Stunden 48000 €
40 - 50 Stunden 520,00 €

 

Zuzüglich den Betreuungsgebühren werden ab September 2025 monatlich 5 Euro Getränkegeld und 7 Euro Spielgeld fällig. Erhöhungen der Betreuungsgebühr werden drei Monate vor der Einführung bekanntgegeben.

 

Da die Betreuungsgebühr einen Teil der laufenden Betriebskosten abfängt, kann keine Rückerstattung erfolgen, falls eine Teilschließung oder Notbetreuung aufgrund von Personalmangel erforderlich ist.

 

4.3 Kündigungsfristen
Die Eltern können den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. Während der letzten fünf Monate des Betreuungsjahren (01.04. – 31.08.) ist die Kündigung nur zum Ende des Betreuungsjahres (31.08.) zulässig. Eine Kündigung mit Wirkung zum 31.07. ist stets ausgeschlossen.
Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Krippenjahres (01.09.) in den Kindergarten aufgenommen wird.
Bei einer Erhöhung der Betreuungsgebühr während der letzten vier Monate des Krippenjahres (01. Mai bis 31. August) ist eine Kündigung nur zum Ende des Betreuungsjahres (31. August) zulässig.
Bei Zwangsschließungen obliegt es dem Träger die Elternbeiträge anzupassen.

 

 

5. Diese Regeln liegen uns am Herzen
• Bitte schließen Sie immer das Gartentor
• Bitte parken Sie nicht in dritter Reihe und nicht die Mitarbeiterautos ein (gekennzeichnet mit einem Parkschild)
• Achten Sie auf Einhaltung Ihrer Buchungszeiten
• Gestalten Sie die Bring- und Abholsituation zügig
• Lassen Sie Spielsachen Ihres Kindes von Montag bis Donnerstag zu Hause. Nur am Freitag dürfen Spielsachen mit in die Kita gebracht werden.
• Beachten Sie das Infektionsschutzgesetz!
• Wir begegnen uns höflich und respektvoll

Die vorliegenden Informationen und Hausregeln sind Bestandteil des Betreuungsvertrages.

Moosburg, 03.09.2025

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